Glossar zur Einhaltung der Vorschriften

Compliance Glossar

Unsere sorgfältig zusammengestellte Liste mit Begriffen aus dem Bereich Compliance bietet Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Compliance an einem Ort.

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Europäische Datenschutzbeauftragte

Der 2004 gegründete Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) spielt eine wichtige Rolle beim Schutz personenbezogener Daten. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung ist diese unabhängige Aufsichtsbehörde für die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung des Datenschutzrechts in den Institutionen und Einrichtungen der EU zuständig. 

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) arbeitet unabhängig, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten von EU-Institutionen transparent und unter Wahrung der Rechte der Einzelpersonen verarbeitet werden. Er dient als wichtige Schutzmaßnahme zum Schutz der Privatsphäre und sorgt für die notwendige Durchsetzung von Datenschutzgesetzen bei Verstößen. 

Zusätzliche Lektüre

NIS2-Leitlinien im Detail: Für die EU nicht verhandelbar

Das Risiko großflächiger Störungen und Datenlecks ist sprunghaft angestiegen und hat Schwachstellen in Systemen offengelegt, die für unseren Alltag unerlässlich sind. Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsrahmen zu stärken und sicherzustellen, dass Organisationen besser auf diese Bedrohungen vorbereitet sind. Die Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS) 2 ist nicht einfach nur eine weitere langweilige Checkliste zur Einhaltung von Vorschriften. Sie führt bedeutende Neuerungen ein…

ISO 27001 Lieferantenmanagement: Lieferantenrisiken identifizieren, bewerten und kontrollieren

Kurz gesagt: Das Lieferantenmanagement nach ISO 27001 umfasst Lieferanten, die auf Ihre Informationen zugreifen, diese verarbeiten, speichern oder beeinflussen. Anhang A, Abschnitte 5.19 bis 5.23, behandelt Lieferantensicherheit, Risiken in der ITK-Lieferkette und Cloud-Dienste. Der Artikel erläutert die Identifizierung von Lieferanten, Verträge, Überwachung, Risikobewertungen, die Beendigung der Zusammenarbeit mit Lieferanten und die Erstellung von Auditnachweisen. Lieferanten fallen in den Geltungsbereich von ISO 27001, wenn sie…

Für wen gilt HIPAA? Ein Leitfaden für Gesundheitsdienstleister

Kurz gesagt: HIPAA gilt für fünf Kategorien von Einrichtungen: Leistungserbringer (Anbieter, Krankenkassen, Abrechnungsstellen), Geschäftspartner (IT-Dienstleister mit Zugriff auf geschützte Gesundheitsdaten), hybride Einrichtungen, Subunternehmer und Forscher, die geschützte Gesundheitsdaten verarbeiten. Leistungserbringer im Gesundheitswesen unterliegen den HIPAA-Pflichten insbesondere dann, wenn sie Gesundheitsdaten im Rahmen von Transaktionen elektronisch übermitteln. Geschäftspartner unterliegen denselben zivil- und strafrechtlichen Sanktionen wie Leistungserbringer.

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