Autorin: Radhika Sarraf

Radhika Sarraf ist Content-Marketing-Expertin bei Sprinto. Dort erkundet sie die Welt der Cybersicherheit und Compliance mithilfe von Storytelling und Strategie. Dank ihrer Erfahrung im B2B-SaaS-Bereich gelingt es ihr hervorragend, komplexe Konzepte in informative, ansprechende und inspirierende Inhalte zu verwandeln. Wenn sie sich nicht gerade mit den Feinheiten von GRC beschäftigt, experimentiert sie wahrscheinlich in der Küche, plant ihre nächste Reise oder entdeckt verborgene Schätze in neuen Städten.
    Für wen gilt HIPAA?
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    Für wen gilt HIPAA? Ein Leitfaden für Gesundheitsdienstleister
    Kurz gesagt: HIPAA gilt für fünf Kategorien von Einrichtungen: Leistungserbringer (Anbieter, Krankenkassen, Abrechnungsstellen), Geschäftspartner (IT-Dienstleister mit Zugriff auf geschützte Gesundheitsdaten), hybride Einrichtungen, Subunternehmer und Forscher, die geschützte Gesundheitsdaten verarbeiten. Leistungserbringer im Gesundheitswesen unterliegen den HIPAA-Pflichten insbesondere dann, wenn sie Gesundheitsdaten im Rahmen von Transaktionen elektronisch übermitteln. Geschäftspartner unterliegen denselben zivil- und strafrechtlichen Sanktionen wie Leistungserbringer.